Im Hinblick auf die Erstellung und Plausibilisierung von
integrierten Unternehmensplanungen und -bewertungen gelten
für uns immer folgende Grundsätze:

Vollständigkeit

Alle quantifizierten Maßnahmen und externen Faktoren müssen in der Planung enthalten sein. Sie hat mindestens aus den Bestandteilen GuV, Bilanz und Cash Flow (vertikal integrierte Planung) zu bestehen. Weiterhin beinhaltet sie die Dokumentation mit Zahlenteil und Erläuterung von Prämissen und Ergebnissen.

Plausibilität

Hinter jeder Planzahl liegt eine Prämisse. Prämissen sind geplante oder mögliche Maßnahmen und Annahmen über die Entwicklung des relevanten Umfelds. Sie enthalten eindeutige Angaben zu Darstellung und Bewertung.

Szenarien

Es muss eine systematische Auseinandersetzung mit Planungsunsicherheit durch mehrere
Szenarien (Real-, Best-, Worst-Case etc.) erfolgen.

Relevanz und Adäquanz

Alle Maßnahmen und Umfeldfaktoren mit quantitativ relevanter Auswirkung auf den Darstellungs- und Analysezweck der Planung sind zu berücksichtigen. Der Detaillierungsgrad von (Gesamt-)Gliederung und (Einzel-)Analysen sind am Zweck der Planung auszurichten.

Darstellungskontinuität

Die materiell und formell einheitliche Gliederung in PLAN- und IST-Perioden ist einzuhalten. Sachlich begründete Abweichungen sind in den Prämissen zu erläutern.

Bewertungskontinuität

Es sind einheitliche Bewertungsprinzipien in PLAN- und IST-Perioden anzuwenden.
Sachlich begründete Abweichungen sind in den Prämissen zu erläutern.

Bilanzzusammenhang

Die Ausgangsbilanz der ersten Planperiode entspricht der Schlussbilanz der unmittelbar vorhergehenden Periode. Die Ausgangsbilanz der weiteren Planperioden entspricht jeweils der Schlussbilanz der vorherigen Planperiode (horizontal integrierte Planung).